Als Freie Wähler Erfurt e.V. fordern wir eine Änderung der Kommunalordnung im § 26,
Besetzung Hauptausschuss, noch vor der Sommerpause. Die Kommunalwahlen im Mai
2019 haben neue Bedingungen in Thüringen geschaffen, auf welche das Land jetzt
zügig reagieren muss. In der aktuell gültigen Fassung sind für den
Hauptausschuss außer dem Oberbürgermeister nur 6 weitere Mitglieder erlaubt.

In vielen Gemeinden und Städten, u.a. auch in Erfurt, gibt es aber nach den Wahlen
mehr als 6 Fraktionen. Die Begrenzung schließt die kleinen Fraktionen von der
Mehrheitsbildung im Hauptausschuss aus. Gerade dieser ist aber ein sehr
wichtiger Ausschuss, da ihm z.B. die Vorbereitung der Stadtratssitzungen
obliegt. Außerdem dient er als offizielles Gremium zum Austausch der Fraktionsvorsitzenden
mit dem Oberbürgermeister.

Ich habe eigentlich vom Landtag erwartet, dass er umgehend nach der Wahl auf die
veränderten Bedingungen in den kommunalen Parlamenten reagiert. Demokratie kann
nicht funktionieren, wenn von vornherein bestimmte Akteure ausgeschlossen sind.

Wir fordern den Landtag auf, zur letzten Sitzung vor der Sommerpause die Änderung
der Kommunalordnung in § 26 vorzunehmen und so eine demokratische und
rechtsichere Lösung herbei zu führen. Ich hoffe, dass sich mehrere Fraktionen
im Landtag finden, um einen entsprechenden Antrag in Dringlichkeit auf den Weg
zu bringen.

Daniel Stassny