Freie Wähler fordern – Thüringer Landtag muss sofort die Thüringer Kommunalordnung anpassen.
Beschließt der Erfurter Stadtrat die von der Verwaltung vorgelegte Änderung der Geschäftsordnung, bedeutet dies das Ende demokratischer Entscheidungen in den Gremien. Die Stadtverwaltung schlägt vor, in „außerordentlichen“ Situationen nur noch vierteljährlich zu Stadtratssitzungen zu laden und in der Zwischenzeit die Entscheidungen ausschließlich vom Hauptausschuss treffen zu lassen.
Der Hauptausschuss ist allerdings der einzige Ausschuss, welcher in Größe und Zusammensetzung nicht vom Stadtrat mitgestaltet werden kann. Die Thüringer Kommunalordnung legt fest, dass er aus dem Oberbürgermeister sowie 6 weiteren Mitgliedern besteht. Nach dem in Erfurt angewandten Berechnungsverfahren bedeutet das, dass die 6 größten Fraktionen vertreten sind. Damit sind im Fall von Erfurt 2 Fraktionen von den Abstimmungen im Hauptausschuss ausgeschlossen. Außerdem ist je Fraktion nur 1 Mitglied Teil des Ausschuss, eine Abbildung der Wahlergebnisse, wie im Stadtrat, ist nicht gegeben.
Für die Landeshauptstadt bedeutet das konkret, dass in einer solchen „außerordentlichen“ Situation rund 15% der Wählerstimmen von den Entscheidungen ausgeschlossen sind. Mit diesem Problem ist Erfurt nicht allein. Arnstadt, Jena, Eisenach und Ilmenau sind nur einige Beispiele für Gemeinden in Thüringen, in denen die gleiche Situation vorherrscht.
Auf diese Situation hätte der Thüringer Landtag längst reagieren müssen. Eine Anpassung der Thüringer Kommunalordnung im § 26 ist längst überfällig. Es wird zwar viel über Demokratie diskutiert, im konkreten Fall aber wird sie vernachlässigt.
Die anstehenden Änderungen der Geschäftsordnung in Erfurt und vielen anderen Kommunen in Thüringen schaffen nun undemokratische Fakten. Spätestens jetzt muss der Thüringer Landtag mit einer Eilentscheidung den § 26 an die veränderten Mehrheitsverhältnisse der Kommunalparlamente anpassen.
Ich erwarte von den anderen Fraktionen des Erfurter Stadtrates, dass sie dieser Änderung vorerst nicht zustimmen sondern sich über ihre Landtagsfraktionen für eine zügige Änderung der Kommunalordnung einsetzen. Alles andere wäre undemokratisch und nur schwer zu vermitteln.